Online-Seminar „Rechtliche Einschätzung zur Kommunikation über unser Trinkwasser“
Verstößt ein Wasserversorger gegen Wettbewerbsrecht, wenn er sein Trinkwasser als gesund und mineralstoffreich – auch im Vergleich zu Mineralwasser – bezeichnet? Ist dies als Werbung aufzufassen?
Das Oberlandesgericht München hat am 07.05.2020 klar geurteilt: Nein! Bei diesen Aussagen handele es sich nicht um absatzfördernde, wettbewerbsbezogene Maßnahmen. Somit wurde die einstweilige Verfügung des Landgerichts Landshut vom November 2019 aufgehoben.
In diesem Online-Seminar stellen wir die Urteilsbegründung vor und der „Leiter Recht” des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe berichtet über den Sachverhalt und die Hintergründe. Darüber hinaus wollen wir mit Verbänden und Versorgern ins Gespräch kommen und den Umgang mit der Mineralwasser-Industrie anhand praktischer Beispiele beleuchten.
Inhalte des Online-Seminars:
- Informationen zur Klage und einstweiligen Verfügung gegen die Rottenburger Gruppe
- Urteilsbegründung OLG München zum Streitfall
- Fortsetzung des Rechtsstreits
- Einschätzung zur Health-Claims-Verordnung
- Einschätzung zum Wettbewerbsrecht / UWG
- Input und Erfahrung der Teilnehmenden
- Diskussion über Auswirkungen zur Kommunikation über unser Trinkwasser
Das Online-Seminar findet im Rahmen des bundesweiten Projektes „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“ statt, das durch die Nationale Klimaschutzinitiative gefördert wird.
Gerne im untenstehenden Formular direkt für das Online-Seminar „Rechtliche Einschätzung zur Kommunikation über unser Trinkwasser“ kostenfrei anmelden.
Termin: 25. August 2020, 15 bis 16 Uhr
Buchungen
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