FAQ zur EURO-Trinkbrunnen-Kampagne

Die hier gegebenen Antworten sind möglichst kurz gehalten. Die geltenden Teilnahmebedingungen stellen wir Dir als Download zur Verfügung. Außerdem findest Du am Ende der Seite eine Checkliste für den Trinkbrunnenbau als Download und eine Übersicht zu möglichen Herstellern.

Die Bewerbungsfrist lief bis zum 04.03.2024.

Fragen zur Förderung

1. Wie viele Trinkbrunnen werden gefördert und wie viele pro Bundesland?

2. Ist eine Bewerbung um eine Förderung noch dann möglich, wenn bereits Aufträge vergeben wurden?

3. Muss der Trinkbrunnen bis zum Beginn der EURO 2024 am 14. Juni 2024 gebaut und in Betrieb gegangen sein?

4. Ab wann dürfen die Gewinnerinnen mit der Umsetzung des Trinkbrunnens beginnen?

5. Gilt die Fördersumme von 15.000 € alleine für den Trinkbrunnen oder als Gesamtbudget?

6. Ist es eine 100%ige Förderung oder ist diese prozentual gedeckelt?

7. Wird beim Schließen des Weiterleitungsvertrages bereits eine Kostenkalkulation benötigt?

8. Können im Rahmen des Finanzierungsplans die Eigenleistungen des städtischen Bauhofs zu den Eigenmitteln gezählt werden?Wie viele Trinkbrunnen werden gefördert und wie viele pro Bundesland?

9. Werden die Ausgaben für den Betrieb der nächsten 5 Jahre (Wartung, Hygieneanalysen, etc.) als Vorschuss überwiesen, wenn diese im Finanzierungsplan aufgeführt sind?

10. Bis wann muss der Weiterleitungsvertrag unterschrieben sein?

11. Wird nur der Vertrag oder auch der Finanzierungsplan unterschrieben?

12. Müssen drei Angebote für Trinkbrunnen eingeholt werden, wenn das gewünschte Modell nur von einem Hersteller angeboten bzw. vertrieben wird?

13. Sollen Vergabegespräche mit den Unternehmen geführt werden, oder reicht der Vergleich von drei Angeboten?

14. Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?

15. Kann ein vorrätiger Trinkbrunnen als Eigenmittel in das Projekt eingebracht werden?

16. Was passiert, wenn der Trinkbrunnen nicht bis zum 31. Oktober 2024 installiert werden kann? Wird dann das Preisgeld zurückgefordert?

17. Sind weitere Förderungen im Jahr 2025 angedacht?

18. Wie präzise muss die Standortangabe für den Trinkbrunnen sein? Reicht die Angabe z.B. des Platzes oder ist schon die genaue Position auf dem Platz notwendig?

19. Kann der Standort nachträglich zu dem im Antrag angegebenen noch verändert werden?

20. Können wir vom Gewinn eines Trinkbrunnens zurücktreten, wenn wir die Verpflichtungen des Weiterleitungsvertrag nicht tragen können?

21. Was müssen wir im Sachbericht mitteilen?

22. Wann ist die Dokumentation zur Vergabe an Sie zu übermitteln?

23. Wer ist Zeichnungsbefugt für den Verwendungsnachweis?

Fragen zu Trinkbrunnen:

24. Wo finde ich Informationen zu den Trinkbrunnen-Modellen/Herstellern?

25. Welche Trinkbrunnen-Modelle sind förderfähig?

26. Sind historische oder denkmalgeschützte Brunnen förderfähig, wenn diese zu Trinkbrunnen umfunktioniert/erweitert werden können?

27. Können die geförderten Trinkwasserbrunnen im Freiraum auch nur saisonal betrieben werden (bspw. April – Oktober)?

28. Muss der geplante Brunnen gebaut werden, auch wenn man nicht gewinnt?

29. Warum fördert das Bundesumweltministerium öffentliche Trinkbrunnen?

Fragen zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

30. Was umfasst das Kommunikationspaket?

31. Ist die Nutzung des Kommunikationspakets verpflichtend?

32. Welche öffentlichkeitswirksamen Aktionen kann ich zur Einweihung eines Trinkbrunnens unternehmen?

33. Muss bei Veröffentlichung der Sharepics auf Social Media auf die Quelle verwiesen werden bzw. das Bildrecht festgehalten werden?

34. Auf den Sharepics ist unser Logo enthalten. Wir freuen uns, wenn Sie a tip: tap in Iihren Beiträgen markieren.